Was der CO₂-Preis für Verbraucher bedeutet

    Steigende Heiz- und Spritkosten

    Was der CO₂-Preis für Verbraucher bedeutet

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    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Während sich der europäische CO₂ -Preis nach dem europäischen Emissionshandelssystem richtet und Energieanlagen, energieintensive Industrie, Luft- und Schifffahrt abdeckt und sich im Wesentlichen frei am Markt bildet, unterliegt der deutsche CO₂-Preis aktuell gesetzlichen jährlich steigenden Festpreisen und befasst sich stärker mit den Bereichen Heizen und Verkehr. Ab 2027 soll das deutsche Emissionshandelssystem größtenteils durch das europäische System abgelöst werden. Für Verbraucher bedeutet der CO₂-Preis eine Preissteigerung vor allem in den Bereichen Heizen und Tanken. Während Heizen in diesem Jahr mehr als 100 Euro teurer wird, entfallen bei Benzin- und Dieselautos etwa 9 – 12 Euro pro Tankfüllung auf den CO₂-Preis.

    Der CO₂-Preis soll dazu beitragen, dass Unternehmen weniger klimaschädliche CO₂-Emissionen verursachen. Der Preis hängt in Deutschland mit dem europäischen Emissionshandel und nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz zusammen und steigt seit seiner Einführung 2021 jährlich. Aktuell beträgt er 55 - 65 Euro pro Tonne CO₂. Da der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Kohle, Öl, Benzin und Diesel erhoben wird, wirkt er sich auch auf die Preise für Heizen und Tanken aus. Unternehmen geben diese Abgaben in der Regel an die Kunden weiter, Haushalte müssen sich in 2026 also auf höhere Kosten für Heizen und Tanken einstellen.

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    Das steckt hinter dem CO₂ -Preis und Emissionshandel

    2019 wurde in Deutschland unter dem Kabinett Merkel IV das Klimapaket beschlossen, das auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und somit einen CO₂ -Preis beinhaltete. Somit konnte ein nationaler Rahmen für die Bereiche Wärme und Verkehr geschaffen werden die noch nicht von dem europäischen Emissionshandelssystem erfasst wurden. Der europäische Emissionshandel betrifft aktuell Betreiber von großen Energieanlagen und energieintensive Unternehmen sowie die Bereiche Luftfahrt und Schifffahrt. 

    Laut Emissionshandelssystem in Europa und Deutschland erwerben Unternehmen für jede Tonne CO₂ eine Emissionsberechtigung. Grundsätzlich ist dabei gesetzlich vorgeschrieben, wie viele Tonnen CO₂ eine Gruppe in der Industrie oder der Energieproduktion ausstoßen darf, d.h. wie viele Zertifikate pro Gruppe erworben werden können. Unternehmen, die ohne Erlaubnis CO₂ ausstoßen, riskieren hohe Strafzahlungen. In Deutschland folgt der nationale Emissionshandel seit der Einführung 2021 einem Festpreissystem für die Zertifikate mit jährlich ansteigenden Preisen, der sogenannte CO₂-Preis. 2021 lag der Preis für eine Tonne CO₂ noch bei 25 Euro, 2025 lag er bei 55 Euro.  Das Festpreissystem ist Ende 2025 jedoch ausgelaufen. Aktuell im Jahr 2026 steht der Preis zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ – in den nächsten Jahren soll sich der Preis frei auf dem Markt für Emissionszertifikate bilden. Langfristig rechnen Experten aber bis 2030 mit einem Anstieg auf 120 Euro pro Tonne.

    Europäisches Emissionshandelssystem: ETS und ETS 2

    Das europäische Emissionshandelssystem wurde 2005 ins Leben gerufen und ist damit das erste grenzüberschreitende Emissionsrechtehandelssystem der Welt. Es folgt – wie auch das nationale System in Deutschland – einem Cap-and-Trade-Mechanismus. Dabei legt eine Obergrenze (Cap) fest, wie viele CO₂ -Äquivalente höchstens ausgestoßen werden dürfen, die auf dem Markt frei gehandelt werden können (Trade). Daran orientiert sich die Menge an Emissionszertifikaten. Je strenger der Cap festgelegt ist, desto weniger Zertifikate gibt es. So soll sich ein CO₂-Preis bilden, der Anreize setzt, in Klimaschutz zu investieren bzw. die Emissionen zu reduzieren. Zukünftig soll die Nutzung erneuerbarer Energien und somit die Verringerung von Emissionen günstiger sein, als Emissionsberechtigungen selbst zu kaufen. Anfänglich war der Cap im europäischen Handelssystem EU ETS zu hoch angesetzt. Mit krisenbedingten Produktionsrückgängen gingen zwar auch die Emissionen zurück, jedoch ohne den Verkauf von Zertifikaten oder Investitionen in den Klimaschutz. So kam es seit 2008 zu einem Überschuss an Zertifikaten im ETS, was für einen Preisrückgang gesorgt hat. Die von den Unternehmen produzierten CO₂ Emissionen wurden nicht finanziell kompensiert. Seit 2017 steigen die Preise für die Emissionsberechtigungen, Anfang Februar 2025 betrug der Preis für eine Tonne CO₂ am europäischen Handelssystem etwa 80 Euro. 

    Mit dem in 2023 verabschiedeten neuen europäischen Emissionshandelssystem (ETS 2) wird ab 2027 angestrebt, auch den Ausstoß von Treibhausgasen in den Bereichen Gebäude und Straßenverkehr zu verringern.  Durch das ETS 2 sollen die Emissionen in diesem Sektor bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 42 Prozent gesenkt werden. Zudem ist vorgesehen, einen einheitlichen CO₂-Preis in Europa einzuführen, um mehr Transparenz zu schaffen und faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten. 

    Der Anwendungsbereich des ETS 2 überschneidet sich mit dem des nationalen Emissionshandels in Deutschland. Ab 2027 wird das ETS 2 deshalb durch eine Treibhausgasemissionshandelsgesetznovelle in deutsches Recht umgesetzt und den bisherigen nationalen Emissionshandel in Deutschland in den Bereichen Verkehr und Wärme ablösen. Andere Bereiche unterliegen auch ab 2027 vorerst einer CO₂ -Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz.  

    Der CO₂-Preis steigt seit 2021, ab 2026 wird dieser durch den Handel zwischen 55 und 65 € pro Tonne schwanken.

    CO₂-Preis im Alltag: Auswirkungen auf Heizen und Tanken

    Mit der Bepreisung von emissionsstarken Brennstoffen für Unternehmen steigen auch die Preise für Verbraucher. Wer etwa mit Gas oder Öl heizt oder ein Benzin- oder Dieselauto fährt, spürt die Auswirkungen des CO₂-Preises. Was Unternehmen für den CO₂-Preis zahlen, wird an den Endkunden beispielsweise in der Gasrechnung weitergegeben. In einem Einfamilienhaus entstanden somit im Jahr 2025 zusätzliche Heizkosten zwischen 85 und 350 Euro pro Jahr, je nach Energieträger und Sanierungsstatus des Hauses. Günstiger hingegen ist es für Verbraucher, die mit Erdgas heizen und in einem KfW-70-Haus wohnen. 

    Als Ausgleich für die Mehrkosten durch fossile Energien gibt es aber Entlastungen beim Strompreis. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage 2022 sinkt der Anteil an Steuern, Abgaben und Umlagen an der Stromrechnung deutlich. Neben dem Mehrkostenausgleich war auch die grundsätzlich hohe Kostenbelastung durch Strom während der Energiekrise ein Grund für den Wegfall der EEG-Umlage. 

    Auch Tanken, egal ob mit Benzin oder Diesel, wird 2026 vom CO₂-Preis beeinflusst. Der CO₂-Preis für Benzin liegt bei 18,52 Cent pro Liter und ist damit etwa 2,8 Cent teurer als im Vorjahr. Mit Diesel zu fahren ist noch etwas teurer: So zahlen Verbraucher für einen Liter Diesel einen CO₂-Preis von 20,7 Cent. Das ist eine Preissteigerung von etwa 3,2 Cent pro Liter.  

    CO₂-Kosten sparen: Wann Ihr Vermieter zahlen muss

    Wer in einer Mietwohnung wohnt, kann bei bestimmten Voraussetzungen die CO₂-Kosten für das Heizen umgehen, indem der Vermieter einen Teil davon übernimmt. Laut Kohlendioxidaufteilungsgesetz sollen die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden, je nach Verantwortungsbereich und Einflussmöglichkeit auf den CO₂-Ausstoß. Mieter haben somit Anspruch darauf, dass die Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten übernehmen. Der tatsächliche Anteil hängt dabei von der Energieeffizienz des Gebäudes ab.

    In Mietwohnungen mit Zentralheizung sind die Vermieter verpflichtet, ihren Anteil an der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der Vermieter ermittelt hierfür jährlich den CO2 -Ausstoß der vermieteten Wohnung. Die Mieter müssen in dem Fall nichts weiter tun. 

    Mieter, die einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, müssen sich dagegen selbst darum kümmern, dass ihnen die entstandenen CO₂-Kosten erstattet werden. Dafür müssen sie selbst den CO₂-Ausstoß der Wohnung ermitteln. Mieter haben nach der Abrechnung 12 Monate Zeit, um ihren Anteil der CO2 -Kosten beim Vermieter einzufordern.

    Mieter finden normalerweise alle für die Berechnung notwendigen Informationen ihrer Brennstoffrechnung entnehmen. Laut Kohlendioxidaufteilungsgesetz müssen Brennstoff- und Wärmelieferanten neben der gelieferten Menge in kWh auch die Brennstoffemissionen in kg CO₂, die Kohlendioxidkosten, den Emissionsfaktor in CO₂ pro kWh und den Energiegehalt (Heizwert) angeben. Die Berechnung geht wie folgt:

    1. 1Den Energiegehalt in kWh mit dem Emissionsfaktor in kg CO₂ multiplizieren und anschließend durch die Wohnfläche in m2 teilen. Das ergibt den CO₂-Ausstoß in kg pro m2 Wohnfläche.
    2. 2Um nun die Kohlendioxidkosten zu ermitteln wird der jährliche Kohlendioxidausstoß in kg pro m2 mit dem entsprechenden CO₂-Preis pro Tonne multipliziert (in diesem Jahr 55 – 65 Euro) und anschließend durch 1.000 geteilt.
    CO₂-Preis: Die CO₂-Kosten werden bei Wohngebäuden zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je höher der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter ist, desto mehr kosten muss der Vermieter tragen.
    Maite Helms
    Autor
    PR & Content Managerin
    Zum Autorenprofil →
    Veröffentlicht: 28. Februar 2025
    Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2026
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