Zwar werden Balkonkraftwerke oder Solaranlagen in Deutschland nicht bundesweit gefördert. Trotzdem gibt es verschiedene städtische oder ländereigene Möglichkeiten, Förderung zu erhalten. So gibt es in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern einheitliche Förderungen, die im ganzen Bundesland gelten.
Solaranlagen und Balkonkraftwerke entlasten die Stromrechnung, sind für manche Haushalte aber eine schwer zu stemmende Investition. Aus diesem Grund und um einen Anreiz zur Energiewende zu setzen, gibt es in vielen Bundesländern und Städten Förderungen und Zuschüsse für die eigenen kleinen Stromkraftwerke. Aber nicht überall. Hier erfahren Sie, wo Sie Geld bekommen und was Sie dafür tun müssen.
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In diesen Bundesländern gibt es Förderungen für Balkonkraftwerke
Nicht viele Bundesländer bieten einheitliche Förderungen für alle Haushalte, die sich ein Balkonkraftwerk anschaffen wollen. Zwei Länder, die eine landesweite Förderung anbieten, sind Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
In Sachsen gibt es zwei Gruppen von Antragstellern: Mieter und Eigentümer. Während die Fördermittel für Eigentümer (Wohnungen und Häuser) bereits seit November 2023 ausgeschöpft sind, verbleiben im Topf für Mieter Stand Juni 2025 noch mehr als 1 Million Euro an Fördermitteln. Auf der Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB) können Interessierte außerdem einsehen, wie viele Bewilligungen mit dieser Fördermenge noch möglich sind, und wie lange die Mittel voraussichtlich noch verfügbar bleiben, auf Grundlage vergangener Antragstellungen. Es gibt aber einige Voraussetzungen, um die Förderung tatsächlich zu bekommen:
- 1Die Anlage hat eine Leistung von mindestens 300 Wattpeak (Wp).
- 2Pro Antragsteller, Stecker-PV-Anlage und Wohneinheit ist nur eine Anlage förderfähig.
- 3Es gibt bereits eine bezahlte Rechnung und die Anlage ist beim zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet (falls notwendig). Anträge sollen also erst nach Kauf und Installation gestellt werden.
- 4Der Wechselrichter darf höchstens eine Ausgangsleistung von 800 Watt haben.
- 5Die Anschaffung darf frühestens am 22. Juni 2023 erfolgt sein. Bei Anlagen mit einer Leistung zwischen 600 und 800 Watt frühestens am 16. Mai 2025.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es sogar bis zu 500 Euro pro Balkonkraftwerk und Haushalt. Die vorhandenen Fördermittel für Eigentümer sind auch in diesem Bundesland schon aufgebraucht. Das Kontingent für Mieter ist dagegen noch verfügbar. Aber auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein paar Voraussetzungen, die Antragsteller beachten müssen:
- 1Auch hier muss der Antrag erst nach Kauf und Installation gestellt werden.
- 2Die PV-Anlage wurde nach dem 7. November 2022 gekauft.
- 3Antragsteller müssen eine Kopie des Personalausweises beilegen, um Identität und Adresse zu bestätigen. Andere Daten dürfen geschwärzt werden.
Detaillierte Informationen stellt das Land über die Website des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern bereit.
Unterstützung durch den Bund
Es gibt keine bundesweiten Förderungsprogramme für Balkonkraftwerke und Solaranlagen. Was der Bund aber bereits 2023 eingeführt hat, und was auch in diesem Jahr wieder fortgeführt wird, ist die Erstattung der Mehrwertsteuer. Wer über Balkonkraftwerke und Solaranlagen Strom ins öffentliche Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhält, ist von der Mehrwertsteuer befreit.

Förderungen für Balkonkraftwerke in Städten
Viele Städte bieten eine eigene Förderung für Balkonkraftwerke an, unabhängig davon, ob es im Bundesland bereits eine Förderung gibt. So gibt es beispielsweise in Leipzig eine separate Förderung, die Balkonkraftwerke unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Wichtig hierbei: Der Förderantrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Außerdem brauchen Antragsteller einen Leipzig-Pass, damit richtet sich dieses Angebot explizit an Personen und Haushalte mit geringem Einkommen.
Andere Großstädte mit einer Förderung sind:
Berlin:
- Die Stadt Berlin bezuschusst Balkonkraftwerke seit Februar 2023 über das Förderprogramm SolarPLUS.
- Pro Wohnung/Haus wird in Berlin seit März 2025 nur ein Steckersolargerät mit maximal 250 Euro gefördert. Im März wurde der Förderbetrag reduziert, vorher betrug die Förderung maximal 500 Euro.
- Der Förderantrag muss vor der Anschaffung und der Installation gestellt werden.
Hamburg:
- In Hamburg soll es ab dem Frühsommer 2025 eine Förderung geben, die sich explizit an Haushalte und Personen mit geringem Einkommen richtet. Nur Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder BAföG beziehen, können die Förderung bekommen.
- Die Förderung beträgt 90 Prozent der Kosten des Balkonkraftwerks, maximal sollen bis 500 Euro gefördert werden.
- Sobald das Projekt startet, können sich Interessierte bei der Caritas Hamburg melden, wo sie auch eine passende Beratung bekommen. Nach aktuellem Stand lässt der Startschuss aber noch auf sich warten.
München:
- Der Fördersatz in München richtet sich nach der Leistung der Balkonkraftwerke. Pro Wohneinheit werden bis zu 800 Wp (Wattpeak) mit 40 Cent pro Wp gefördert. Damit ist die Förderung auf 320 Euro gedeckelt.
- In München muss zuerst der Antrag gestellt und bewilligt werden. Erst dann dürfen Haushalte das Gerät kaufen und mit der Installation beginnen.
Köln:
- Die Förderung in Köln unterscheidet zwischen Balkonkraftwerken einerseits und Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern andererseits. Während Photovoltaikanlagen mit maximal 60 Prozent der Kosten gefördert werden, fördert die Stadt Balkonkraftwerke mit bis zu 100 Prozent der Kosten. Pro Wohneinheit gibt es eine Förderpauschale von 150 Euro. Bei Haushalten mit Köln-Pass (Haushalte mit geringem Einkommen) steigt die Pauschale auf 200 Euro.
- Grundsätzlich dürfen Kauf und Installation erst nach bewilligtem Förderantrag erfolgen. Für Balkonkraftwerke gibt es aber eine Ausnahme: Hier können Anträge auch bis drei Monate nach Kauf gestellt werden. Wer das allerdings tut, tut das auf eigene Gefahr, dass der Antrag aus welchen Gründen auch immer nicht bewilligt wird.
Stuttgart:
- Die Stadt Stuttgart fördert Balkonkraftwerke pauschal mit 200 Euro. Diese Summe erhöht sich für Besitzer einer Bonuscard + Kultur auf 300 Euro.
- Haushalte stellen den Förderantrag in Stuttgart nach Kauf des Balkonkraftwerks. Dafür haben sie drei Monate Zeit, nachdem sie die Rechnung bekommen haben.
Frankfurt am Main:
- In Frankfurt ist die Förderung für Balkonkraftwerke seit dem 3. Juni 2025 ausgeschöpft. Wer sich jetzt also noch ein Balkonkraftwerk anschaffen will, kann sich nicht mehr auf finanzielle Zuschüsse verlassen.
Düsseldorf:
- Die Stadt Düsseldorf unterstützt Haushalte grundsätzlich mit 50 Prozent der Kosten, aber maximal 600 Euro. Für Haushalte mit geringem Einkommen, die einen Düsselpass besitzen, ist der Fördersatz höher. Die Stadt bezuschusst bis zu 800 Euro und es gibt noch zusätzliche Fördermittel aus der Postcode-Lotterie. Damit können Haushalte ein Balkonkraftwerk sogar komplett kostenlos anschaffen.
- In Düsseldorf brauchen Haushalte erst einen bewilligten Förderantrag und eine Fördernummer, bevor sie das Balkonkraftwerk kaufen und installieren dürfen.
Heidelberg:
- In Heidelberg werden Balkonkraftwerke eigentlich über das Programm “Rationelle Energieverwendung” gefördert, aktuell können aber keine Anträge mehr gestellt werden, weil die Stadt die Förderbestände und Kriterien überarbeitet.

