Mieterstrom in Deutschland

    Mieterstrom in Deutschland

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    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Mieterstrom bedeutet, dass Strom direkt im Wohnhaus erzeugt und von den Mietern verbraucht wird. Die einfachsten Mieterstrommodelle sind die Vollversorgung und die Teilversorgung durch den Vermieter. Sowohl Mieter als auch Vermieter können von Mieterstrom profitieren: Während Vermieter den Strom an die Mietparteien verkaufen können, ist Mieterstrom damit günstiger für die Mieter als andere Stromverträge.

    Mieterstrom ist eine Variante der Stromerzeugung, bei der der Strom direkt am Ort der Erzeugung auch wieder verbraucht wird. Das ist zum Beispiel in Wohn- und Mehrfamilienhäusern möglich, auf deren Dach Photovoltaikanlagen stehen. Hier erfahren Sie, welche Varianten von Mieterstrom es gibt und welche Regelungen für Sie wichtig sind. 

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    Mieterstrom: So funktioniert das Modell

    Mieterstrom kann mit einer Solaranlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses verglichen werden. Mehrfamilienhäuser erhalten somit eine lokale Form der Stromerzeugung – meistens auch Solaranlagen auf dem Dach – mit der die Mietwohnungen direkt mit Strom versorgt werden können. Davon können sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren.  

    Was Sie aber beachten sollten: So wie Solaranlagen auf Einfamilienhäusern reicht auch Mieterstrom nicht immer aus, um den gesamten Strombedarf des Miethauses bzw. der Wohnungen zu decken. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Stromverbrauch der Mieter, der Kapazität der Anlagen oder auch vom Wetter, meistens besteht Mieterstrom nämlich aus Solarstrom. Ist Mieterstrom bei Ihnen eine Option, bietet Ihr Vermieter in der Regel zwei Varianten an: die Vollversorgung und die Teilversorgung. Die Vollversorgung beinhaltet die komplette Stromversorgung aller Wohnungen im Wohnhaus. Um das zu gewährleisten, kaufen Vermieter zusätzlich zum selbst erzeugten Strom den notwendigen Reststrom aus dem öffentlichen Netz. In dem Fall müssen die Mietparteien keinen eigenen Stromvertrag mit einem Versorger abschließen, das ist Aufgabe des Vermieters. Die Teilversorgung dagegen umfasst wirklich nur den selbst erzeugten Strom. Hier müssen Sie als Mieter zusätzlich noch einen eigenen Stromvertrag mit einem Versorger abschließen. Ob sich das finanziell lohnt, sollten Sie selbst prüfen, denn das hängt von den individuellen Verträgen ab. 

    Neben diesen beiden Modellen gibt es noch weitere Modelle, in denen nicht die Vermieter den Mieterstrom verwalten, sondern Drittparteien: 

    1. 1Drittanbieter als Energieversorger. Ein Drittanbieter betreibt die Photovoltaikanlage und kümmert sich um die Stromverträge. Das entlastet die Vermieter im Vergleich zum ersten Modell, hat für die Mieter aber keine Auswirkungen. 
    2. 2Genossenschaftsmodell. Die Mietparteien verpachten die PV-Anlagen an Energiegenossenschaften. In dem Fall kümmert sich die Genossenschaft um alle Rechnungen und anfallenden Arbeiten wie Wartung oder Reparatur. Die Genossenschaft schließt auch die notwendigen Stromverträge mit Energieversorgern ab. 

    Vorteile für Mieter und Vermieter im Überblick

    Mieterstrom bringt zwei große Vorteile: 

    1. 1Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz 
    2. 2Günstiger als andere Stromverträge 

    Als Mieter steht am ehesten der Preis im Vordergrund bei der Entscheidung für oder gegen Mieterstrom. Meistens lohnt es sich aber, sich für ein Mieterstrommodell zu entscheiden, wenn Ihr Vermieter eines anbietet. Laut Energiewirtschaftsgesetz dürfen Mieterstromverträge höchstens 90 Prozent des regionalen Grundversorgungstarifs kosten. Durch die lokale Stromversorgung kommt der Strom außerdem nicht aus dem öffentlichen Netz. Für den Mieterstrom gibt es deswegen auch keine Abgaben wie Steuern oder Netzentgelte. Auf Vermieterseite sind einzig Umsatzsteuer und Gewerbesteuer relevant. Für Anlagen mit mehr als 2 Megawatt Leistung kann auch eine Stromsteuer fällig werden.   

    Auch für Vermieter gibt es finanzielle Vorteile: Zusätzlich zu den regulären Mieteinnahmen bietet Mieterstrom eine weitere Einkommensquelle. Parallel dazu sorgt ein Mieterstromangebot für mehr Unabhängigkeit von der öffentlichen Infrastruktur. Dadurch steigt auch der Wert des Gebäudes. 

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    Förderungen und Regelungen zu Mieterstrom

    Obwohl Mieterstrommodelle ähnlich sind zu Solaranlagen auf einem Einfamilienhaus, unterscheiden sie sich doch in rechtlicher Hinsicht. In Verbindung mit der inzwischen abgeschafften EEG-Umlage gab es für die private Nutzung von Photovoltaikanlagen das sogenannte Eigenstromprivileg. Demnach verringerte sich die EEG-Umlage für Selbstversorger oder entfiel sogar komplett. Voraussetzung dafür war, dass Erzeuger und Verbraucher dieselbe Person bzw. derselbe Zähler sind. Bei Mieterstromanlagen war das nicht der Fall, deswegen handelt es sich hier um eine Stromlieferung von Erzeuger an Verbraucher. 

    Dafür gibt es auf der anderen Seite einen Mieterstromzuschlag. Damit werden Vermieter unterstützt, die in ihren Immobilien Mieterstrom anbieten oder anbieten wollen. Es gibt aber einige Voraussetzungen dafür: 

    1. 1Der Strom muss aus einer Solaranlage kommen. 
    2. 2Erzeugung und Verbrauch müssen lokal stattfinden. Es dürfen also nur Verbraucher beteiligt sein, die sich hinter dem gleichen Netzverknüpfungspunkt befinden. Das ist der Punkt, an dem die Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Sobald der Strom über das öffentliche Stromnetz läuft, ist ein Mieterstromzuschlag ausgeschlossen.  
    3. 3Die Anlage hat eine Leistung von höchstens 1 Megawatt-Peak. 

    Wer den Mieterstrom durch Zuschläge fördern will, muss außerdem Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz beachten: 

    1. 1Mieter haben die freie Wahl über ihren Stromvertrag. Deswegen dürfen Mietvertrag und Mieterstrom auch nicht gekoppelt werden. So haben Mieter auch weiterhin die Möglichkeit, sich für einen anderen Stromvertrag zu entscheiden. 
    2. 2Die maximale Vertragslaufzeit ist 2 Jahre. Die maximale Kündigungsfrist ist 1 Monat. 

    Der Mieterstromzuschlag richtet sich danach, wie groß die Anlage ist und wann sie in Betrieb genommen wurde. Je größer die Anlage, desto niedriger fällt die Förderung aus. Seit dem 1. August 2025 bis zum 31. Januar 2026 gelten folgende Fördersätze: 

    • Bis 10 kW installierte Leistung: 2,56 ct/kWh 
    • Bis 40 kW installierte Leistung: 2,38 ct/kWh 
    • Bis 1.000 kW installierte Leistung: 1,60 ct/kWh 

    Außerdem ändert sich der Zuschlag regelmäßig. Im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2025 war die Förderung minimal höher. Wenn Sie einen Mieterstromzuschlag beantragen wollen, sollten Sie sich vorher über die Fördersätze informieren. 

    Maite Helms
    Autor
    PR & Content Managerin
    Zum Autorenprofil →
    Veröffentlicht: 25. August 2025
    Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2026
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