Umfallende Dominosteine symbolisieren die Wirkung von Energiepreisbremsen auf steigende Energiekosten.

    Was Sie zu Strom- und Gaspreisbremsen wissen müssen

    Energiepreisbremsen

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    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Als Reaktion auf die steigenden Strom- und Gaspreise hat die Bundesregierung eine Energiepreisbremse eingeführt, um die Kosten für die Haushalte zu begrenzen. Das hat verhindert, dass die Strom- und Gaskosten in 2023 noch deutlich weiter gestiegen sind. Am 31. Dezember 2023 sind die Energiepreisbremsen ausgelaufen. Allerdings sind die Energiepreise in 2024 sowieso wieder auf einem niedrigeren Niveau als noch im Vorjahr.

    Strom- und Gaspreisbremse

    Im Herbst 2022 hat die Bundesregierung auf die Strom- und Gaspreisentwicklung reagiert und eine Strompreisbremse und Gaspreisbremse beschlossen. Am 1. Januar 2023 trat die Strompreisbremse in Kraft, die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar wurden aber erst im März ausgezahlt. Zum 31. Dezember 2023 sind die Energiepreisbremsen wieder ausgelaufen, sie wurden nicht verlängert. Das geschah, weil die damals angebotenen Preise für Strom und Gas unter dem durch die Preisbremsen garantierten Preisniveau lagen. Bundeskanzler Scholz erklärte im November 2023 außerdem: „Sollten die Preise für Energie dennoch erneut unerwartet dramatisch steigen, sind wir jederzeit in der Lage, kurzfristig zu handeln.

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    Wie funktionieren Strom- und Gaspreisbremsen?

    Alle Preisbremsen funktionierten nach einem Kontingentprinzip. Die Strompreisbremse setzte eine Obergrenze von 40 ct/kWh für private Haushalte und kleine Unternehmen fest, aber nur für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Für den Bedarf, der darüber hinausgeht, mussten Kunden den regulären Marktpreis zahlen.

    Für die Gaspreisbremse wurde eine Obergrenze von 12 ct/kWh festgelegt, ebenfalls für ein Kontingent von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die Obergrenze für Fernwärme lag bei 9,5 ct/kWh. Jeglicher Mehrverbrauch kostete den regulären Marktpreis.

    Sowohl die Strompreisbremse als auch die Gaspreisbremse werden automatisch über die Abrechnung des Energieversorgers bzw. die Betriebskostenabrechnung des Vermieters abgewickelt. Es sind also keine gesonderten Anträge nötig, um von der Preisdeckelung zu profitieren. Die Strom- und Gaspreisbremse ist Teil eines größeren Hilfspakets: Hierzu gehört auch eine temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 %. Die Mehrwertsteuer für Strom bleibt hingegen unverändert. Obendrein übernahm der Staat als Einmalzahlung die Abschlagszahlung für Dezember 2022 (Gas) bzw. September 2022 (Fernwärme), wobei Fernwärmekunden noch einen zusätzlichen Bonus erhielten; dieser betrug 20 % des Septemberabschlags.

    Strompreisbremse
    ab 1. März bis zum 31. Dezember 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023)
    80 % Ihres Stromverbrauchs, gemessen an der Verbrauchsmenge des Vorjahres, erhalten Sie zum gedeckelten Preis
    40 ct/kWh
    Gaspreisbremse
    ab 1. März bis zum 31. Dezember 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023)
    80 % Ihres Gasverbrauchs, gemessen an der Verbrauchsmenge des Vorjahres, erhalten Sie zum gedeckelten Preis
    12 ct/kWh für Gas
    9,5 ct/kWh für Fernwärme

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    Rechenbeispiel zur Veranschaulichung

    Angenommen, der jährliche Stromverbrauch eines Haushalts lag 2022 bei 1000 kWh, wodurch sich für das neue Jahr auch eine Verbrauchsprognose von 1000 kWh ergeben hat. Das Kontingent betrug dann 80 % hiervon, in diesem Fall sind das 800 kWh – für diese Verbrauchsmenge gilt dann ein Fixpreis von 40 ct/kWh. Dieser Wert lag 2023 signifikant unter den Preisen auf dem freien Markt, der Staat kam automatisch für die Differenz auf. Für jede verbrauchte Kilowattstunde über dem Referenzwert von 800 kWh musste hingegen der normale Marktpreis gezahlt werden, das könnten beispielsweise etwa 50 ct/kWh sein. Dieselbe Rechnung lässt sich analog für Gas und Fernwärme anwenden, wobei hier ein Preisdeckel von 12 ct/kWh für Gas bzw. 9,5 ct/kWh für Fernwärme galt.

    Mit den Energiepreisbremsen sprach die Bundesregierung auch die Empfehlung aus, trotzdem sparsam mit Energie umzugehen und im Idealfall das Kontingent nicht zu überschreiten. So konnten Haushalte die überteuerten Marktpreise vermeiden.

    H
    Autor
    Hanna Nottorf
    Veröffentlicht: 13. November 2024
    Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026
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