Gaspreis 2026: Zusammensetzung aus Wettbewerbsanteil, Netzentgelten und Steuern

    Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelte

    Gaspreis: So setzt er sich zusammen

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    Der Gaspreis wird (ähnlich wie der Strompreis) von Endkunden für den Bezug von Erdgas entrichtet. Die Hauptbestandteile des Gaspreises sind dabei die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb (Wettbewerbsanteil), die Kosten für die Nutzung des Gasnetzes (Netzentgelte) und Steuern und Abgaben (staatlich veranlasste Preisbestandteile).

    Wettbewerbsanteil - größter Bestandteil des Gaspreises

    Um den Gaspreis zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass Gas als Brennstoff erst von einem Anbieter beschafft und vertrieben werden muss. Hierfür werden dann Beschaffungskosten fällig, welche den größten Anteil des Endpreises ausmachen. Die exakte Höhe richtet sich nach den Gesetzen des freien Marktes und wird durch den Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern bestimmt, weswegen sich für diesen Bestandteil auch der Begriff Wettbewerbsanteil etabliert hat. Versorger haben nur Einfluss auf den Wettbewerbsanteil, der Rest des Gaspreises ist fest vorgegeben und für alle Anbieter gleich.

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    Wie hängen Gaspreis und Netzentgelte zusammen?

    Netzentgelte (auch: Netznutzungsentgelte) stellen eine Gebühr dar, die für die Nutzung des Gasnetzes erhoben und an den zuständigen Netzbetreiber entrichtet wird. Im Gegensatz zum Gasanbieter, welcher das nötige Erdgas beschafft und vertreibt, sind Netzbetreiber für den Transport zuständig und stellen das nötige Gasnetz bereit. Die hierfür fälligen Kosten sind quasi die „Versandkosten“ für Erdgas.

    Im Gegensatz zum Wettbewerbsanteil, der durch den freien Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern bestimmt wird, unterliegt die Höhe der Netzentgelte einer strengen Regulation, denn Gasnetze sind natürliche Monopole. Hierzu werden sogenannte Erlösobergrenzen ermittelt, die sich nach den Kosten für Betrieb, Wartung und Ausbau des Gasnetzes richten. Der Kostensatz für die Netznutzung wird jedes Jahr für eine Region berechnet und gilt dann für alle jeweiligen Verbraucher, unabhängig vom Anbieter. In der Gasrechnung werden die Netzentgelte automatisch in den Gaspreis integriert und von Endkunden an den Gasanbieter gezahlt – dieser leitet sie wiederum an den Netzbetreiber weiter.

    Die Netzentgelte beeinflussen den Gaspreis und unterscheiden sich regional.

    Steuern und staatliche Abgaben im Gaspreis

    Ähnlich wie Netzentgelte sind staatlich veranlasste Preisbestandteile bereits Teil der Gasrechnung und werden nicht separat entrichtet. Es gibt in Deutschland aktuell vier verschiedene Steuern und Abgaben, welche im Folgenden ausführlicher erklärt werden.

    Mehrwertsteuer

    Die Mehrwertsteuer (MwSt.), auch als Umsatzsteuer bekannt, wird auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Auch Gas fällt unter diese Regelung. Der Mehrwertsteuersatz für Gas liegt in Deutschland eigentlich bei 19 %, genauso wie bei Strom. Im Zuge der Energiekrise hat die Bundesregierung jedoch eine temporäre Senkung beschlossen: Der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen wurde zwischen Oktober 2022 und März 2024 auf lediglich 7 % reduziert.

    Erdgassteuer

    Erdgas ist ein Heizstoff, deswegen wird eine separate staatliche Abgabe fällig: die Erdgassteuer. Diese wird im Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt und beträgt aktuell 0,55 ct/kWh (Stand: 2026). Sowohl die Entnahme von Gas aus dem Versorgungsnetz als auch der Verbrauch von selbst produziertem Erdgas unterliegt hierbei der Besteuerung.

    Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die von Gasanbietern an Städte und Gemeinden gezahlt werden muss. Das ist hierin begründet, dass beim Transport von Erdgas durch das Gasnetz öffentliche Räume genutzt werden, wofür dann eine Gebühr erhoben wird. Diese wird von den Anbietern letztlich an die Verbraucher weitergegeben. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Größe der Gemeinde. An Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern werden 0,22 ct/kWh gezahlt, während Städte mit über 500.000 Einwohnern bis zu 40 ct/kWh erhalten können (Stand: 2026).

    CO₂-Abgabe

    Die CO₂-Abgabe ist eine Abgabe, die seit 2021 auf fossile Brennstoffe wie Erdgas erhoben wird. Sie soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und damit den Klimawandel zu bekämpfen. Der aktuelle CO₂-Preis beträgt 2026 65 Euro pro Tonne. Die Kosten werden vom Energieversorger auf den Gaspreis addiert und letztendlich vom Verbraucher bezahlt.

    Gaspreiszusammensetzung für Privatkunden in Deutschland 2026

    Wie unterscheiden sich Grund- und Arbeitspreis?

    Für die Kalkulation des Gaspreises wird unabhängig von den einzelnen Preisbestandteilen noch zwischen dem Grundpreis und dem Arbeitspreis differenziert. Beide bilden schließlich den vollständigen Endpreis.

    Der Grundpreis (auch: Zählergebühr) ist eine Pauschale, die stets erhoben wird. Sie dient zur Abdeckung der Kosten für die Bereitstellung sowie Verwaltung des Gasnetzes und gilt unabhängig vom tatsächlichen Gasverbrauch – sie fällt also auch dann an, wenn überhaupt kein Erdgas verheizt wird.

    Der Arbeitspreis (auch: Verbrauchspreis) ist im Gegensatz dazu der variable Teil des Gaspreises und wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet. Er richtet sich also nach dem tatsächlichen Verbrauch. Während der Grundpreis vom Anbieter festgelegt wird, vereint der Arbeitspreis alle Preiskomponenten, also Wettbewerbsanteil, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben.

    Verbraucher haben oft die Wahl zwischen Tarifen mit hohem Grundpreis und niedrigem Arbeitspreis oder umgekehrt. Bei der Entscheidung für die passendste Tarifoption ist es somit sehr wichtig, die individuelle Verbrauchsweise zu berücksichtigen. Wer viel Gas verbraucht, sollte auf einen niedrigen Arbeitspreis achten, während Verbraucher mit geringerem Gasverbrauch eher einen niedrigeren Grundpreis bevorzugen sollten.

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    Maite Helms
    Autor
    PR & Content Managerin
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    Veröffentlicht: 19. September 2024
    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026
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