Eine Preisgarantie beim Stromvertrag schützt Sie für eine bestimmte Laufzeit vor Preiserhöhungen, je nach Art sogar inklusive Steuern und Abgaben. Sie bietet finanzielle Sicherheit, ist besonders bei steigenden Strompreisen sinnvoll und sollte mindestens 12 Monate laufen. Achten Sie auf transparente Vertragsbedingungen. Mit WECHSELPILOT finden Sie automatisch Tarife mit fairer Preisgarantie und das ohne Aufwand und mit jährlicher Optimierung.
Was eine Preisgarantie beim Strom wirklich bedeutet
Die Strompreise in Deutschland unterliegen starken Schwankungen. Ursachen dafür sind unter anderem volatile Beschaffungskosten, geopolitische Entwicklungen und Veränderungen bei Umlagen, Steuern und Netzentgelten. Wer sich gegen diese Unsicherheiten absichern möchte, entscheidet sich beim Abschluss eines neuen Stromvertrags am besten für eine Preisgarantie. Eine Preisgarantie bedeutet, dass der Anbieter den vereinbarten Preis für eine bestimmte Laufzeit nicht erhöht – unabhängig davon, wie sich die einzelnen Preisbestandteile entwickeln. Für Verbraucher ist das besonders wertvoll, weil es Planungssicherheit schafft und vor unerwarteten Mehrkosten schützt. Allerdings gibt es bei Preisgarantien Unterschiede, die man vor Vertragsabschluss genau kennen sollte.
Unterschiede bei Preisgarantien
Nicht jede Preisgarantie ist gleich. Stromanbieter verwenden verschiedene Begriffe, die auf den ersten Blick ähnlich klingen, sich in der Wirkung aber stark unterscheiden. Die volle Preisgarantie ist die umfassendste Variante. Sie deckt alle Bestandteile des Strompreises ab – also nicht nur den Energieanteil, sondern auch Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei einer eingeschränkten Preisgarantie hingegen sind nur bestimmte Preisbestandteile wie Beschaffung und Vertrieb abgesichert. Änderungen bei staatlich regulierten Kosten können an den Kunden weitergegeben werden. Die dritte Variante ist die sogenannte Energiepreisgarantie oder Netto-Preisgarantie, die sich lediglich auf den Energieanteil bezieht. Gerade in Zeiten steigender Netzentgelte und CO₂-Abgaben kann das einen großen Unterschied machen. Verbraucher sollten daher genau hinschauen, welche Form der Preisgarantie im Vertrag wirklich enthalten ist.
Wie lange sollte eine Preisgarantie laufen?
Die Laufzeit der Preisgarantie ist entscheidend dafür, wie lange Sie sich vor möglichen Preiserhöhungen schützen können. Kurze Laufzeiten von 3 bis 6 Monaten bieten kaum Schutz – besonders dann, wenn absehbar ist, dass die Preise weiter steigen. Empfehlenswert sind daher Preisgarantien von mindestens 12, besser 24 Monaten, vor allem bei Verträgen mit längerer Mindestlaufzeit. So stellen Sie sicher, dass Ihr Tarif auch bei Veränderungen am Energiemarkt stabil bleibt. Gerade für Haushalte mit hohem Stromverbrauch kann sich eine längere Preisgarantie schnell bezahlt machen, denn jede Kilowattstunde, die zu einem garantierten Preis abgerechnet wird, reduziert das finanzielle Risiko.
Wann lohnt sich eine Preisgarantie besonders?
Eine Preisgarantie ist nicht in jeder Marktlage gleich relevant. In Zeiten sinkender Preise kann ein Vertrag ohne Preisbindung kurzfristig vorteilhafter erscheinen. Doch der Energiemarkt ist oft unberechenbar. Spätestens wenn politische Entscheidungen, globale Krisen oder steigende CO₂-Kosten die Strompreise nach oben treiben, zeigt sich, wie wertvoll eine Preisgarantie sein kann. Besonders sinnvoll ist sie für:
Haushalte mit überdurchschnittlichem Verbrauch
Familien, die Wert auf finanzielle Planbarkeit legen
Menschen, die sich nicht regelmäßig mit Tarifwechseln beschäftigen möchten
Auch für Mieterhaushalte mit elektrischer Warmwasserbereitung oder elektrischem Heizsystem bietet eine Preisgarantie zusätzlichen Schutz. In all diesen Fällen kann schon ein kleiner Anstieg der Arbeitspreise von wenigen Cent pro Kilowattstunde deutliche Mehrkosten bedeuten.
Die Preisgarantie als wichtiger Baustein für sichere Stromkosten
Wer sich vor steigenden Stromkosten schützen möchte, sollte beim Stromvertrag auf eine klare Preisgarantie achten. Sie schafft Sicherheit, sorgt für stabile Preise und schützt vor Überraschungen auf der nächsten Jahresabrechnung. Achten Sie auf die Art und Dauer der Garantie und lassen Sie sich bei der Tarifwahl von echten Expert:innen unterstützen. Mit WECHSELPILOT profitieren Sie nicht nur von günstigen Strompreisen, sondern auch von einem Rundum-Service, der Ihre Verträge langfristig im Blick behält.
Sie haben noch Fragen zur Preisgarantie?
Häufige Fragen an den Kundenservice
Haben Sie eine Preiserhöhung zu einem Datum bekommen, das innerhalb der vertraglichen Preisgarantie liegt? Dann können Sie dagegen Einspruch erheben.
In dem Gesetzesbeschluss zur Einführung einer Strom- oder Gaspreisbremse vom 16.12.2022 heißt es in §39, dass eine Gestaltung der Preissetzung verboten sei, die „eine missbräuchliche Ausnutzung der Regelung zur Entlastung von Letztverbrauchern nach den Bestimmungen dieses Gesetzes darstellt“.
Demnach sind Preiserhöhungen nicht generell verboten, müssen aber durch höhere Beschaffungskosten begründet sein. Die Bewertung des Sachverhalts obliegt dem Bundeskartellamt. Gegenüber eben jenem Amt obliegt dem Versorgungsunternehmen die Darlegungs- sowie Beweislast „für die sachliche Rechtfertigung der Gestaltung der Preissetzung“. Stellt das Kartellamt missbräuchliches Handeln fest, kann es den Versorger dazu verpflichten, dieses Verhalten abzustellen.
Für Sie bedeutet das konkret:
- Die Möglichkeit zur Beurteilung, ob die Preiserhöhung gerechtfertigt ist oder nicht, haben weder Sie als Verbraucher noch wir als Wechseldienstleister. Die letzte Instanz liegt bei den Gerichten. Hierbei könnte es zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten mit hohem Unsicherheitsfaktor kommen. Diese Unsicherheit können wir für unsere Kunden nicht eingehen.
- Einem Widerspruch muss das Versorgungsunternehmen nicht nachgehen.
- Das Kartellamt prüft laut dem Gesetzesbeschluss Preiserhöhungen und wird nicht im Einzelfall, sondern generell jede von einem Versorgungsunternehmen ausgesprochene Preiserhöhung, die nicht dem Gesetz entspricht, als nicht rechtens bewerten. Das Versorgungsunternehmen ist dann, unabhängig davon ob einzelne Widersprüche erfolgten, zur Rücknahme verpflichtet.
Wir gehen davon aus, dass eine zeitnahe Prüfung aller Preiserhöhungen durch das Bundeskartellamt so gut wie ausgeschlossen ist.
Falls Sie dennoch einen Widerspruch wünschen, weisen wir Sie darauf hin, sich mit diesem bitte direkt an Ihren Versorger richten. Dieser Schritt wird nicht durch unseren Servicevertrag abgedeckt. Bitte beachten Sie außerdem, dass es noch keine Bestimmungen darüber gibt, ob eine im Zuge einer – nach Urteil des Bundeskartellamts unrechtmäßigen – Preiserhöhung ausgesprochene Sonderkündigung zurückgenommen werden kann oder muss.
Nein. Eine Preiserhöhung liegt nur vor, wenn der Arbeitspreis- und/oder der Grundpreis zu einem bestimmten im Voraus mitgeteilten Zeitpunkt erhöht wird. Wurde nur der Abschlag angepasst, liegt keine Preiserhöhung vor und es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Abschläge werden häufig im Laufe der Belieferung angepasst, meist nach einer Zwischenrechnung. Wir können den Abschlag aber wieder für Sie anpassen lassen.
Rund um Ihren Vertrag
Bitte leiten Sie uns das Schreiben der Preiserhöhung weiter, am besten per Uploadfunktion in Ihrem Kundenkonto (Foto oder eingescanntes Dokument). Wir hinterlegen die Konditionen und melden uns umgehend, sobald ein Wechsel realisierbar ist.
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