Der Strompreis kann stark variieren, Strommast in der Abenddämmerung.

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    Strompreis 2026: So setzt er sich zusammen

    Grundpreis, Arbeitspreis, Umlagen

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    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Für die Stromversorgung zahlen Endkunden (sowohl Privathaushalte als auch Gewerbe und Industrie) einen Strompreis an den jeweiligen Stromversorger. Der Preis setzt sich im Großen und Ganzen aus den Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb (Wettbewerbsanteil), den Kosten für die Benutzung des Stromnetzes (Netzentgelte) und Steuern und Abgaben (staatlich veranlasste Preisbestandteile) zusammen.

    Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    Der Strompreis ist (ähnlich wie der Gaspreis) derjenige Kostensatz, den Verbraucher für den Bezug von Strom an den Stromanbieter entrichten. Er wird in der Regel pro Kilowattstunde (kWh) kalkuliert und kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgerechnet werden. Je nach Anbieter, Vertragsart und Region kann der Strompreis stark variieren.

    Dabei setzt er sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:

    1. Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms (Wettbewerbsanteil)

    2. Kosten für die Benutzung des Stromnetzes (Netzentgelte)

    3. Steuern und Abgaben (staatlich veranlasste Preisbestandteile)

    Aktuell liegt der durchschnittliche Strompreis bei ungefähr 37 ct/kWh. Hiervon entfallen 15,2 ct auf Beschaffung und Vertrieb, 9,3 ct auf die Netzentgelte und 12,6 ct auf Steuern, Abgaben und Umlagen (Stand: 2026).

    Im Folgenden werden die drei Bestandteile im Detail erklärt.

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    Wettbewerbsanteil - vom Anbieter festgelegt

    Der Strom, welcher an der heimischen Steckdose ankommt, muss von einem Stromanbieter beschafft und vertrieben werden. Diese Beschaffungskosten werden dann an direkt den Anbieter entrichtet, die genaue Höhe richtet sich nach den Gesetzen des freien Marktes und entsteht durch den Wettbewerb zwischen verschiedenen Versorgern. Deswegen ist auch die Bezeichnung Wettbewerbsanteil gängig. Er ist der einzige Bestandteil des Strompreises, auf den ein Anbieter tatsächlich Einfluss hat. Der Rest des Strompreises ist fix vorgegeben und ist für alle Versorger gleich.

    Netzentgelte - für den Stromtransport

    Netzentgelte (auch: Netznutzungsentgelte) sind Gebühren, die von Netzbetreibern für die Nutzung des Stromnetzes erhoben werden. Netzbetreiber dürfen dabei nicht mit Anbietern verwechselt werden: Sie sind für den Transport des Stroms verantwortlich und stellen die hierfür notwendige Infrastruktur zur Verfügung, während Anbieter den Strom beschaffen und verkaufen. Netzentgelte können deswegen mit Porto verglichen werden – sie sind die „Versandkosten“ des Stroms.

    Diese müssen von Endverbrauchern beglichen werden, im Gegensatz zum Wettbewerbsanteil bestimmt sich die Höhe der Netzentgelte allerdings nicht durch freien Wettbewerb. Da Stromnetze natürliche Monopole sind, werden Netzentgelte stattdessen reguliert. Hierfür werden sogenannte Erlösobergrenzen zu Rate gezogen; diese richten sich primär nach den Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Stromnetzes.

    So wird für jedes Jahr ein fixer Kostensatz für jede Region ermittelt. Diese Netzentgelte sind bei der Stromrechnung automatisch im Preis enthalten und werden vom Endkunden an den Stromanbieter gezahlt, welcher sie dann an den Netzanbieter weiterleitet.

    Strompreiszusammensetzung 2026 für Privatkunden in Deutschland
    Die Strompreiszusammensetzung beim Bruttopreis

    6 Steuern und staatliche Abgaben im Strompreis

    Die letzte Komponente des Strompreises sind die staatlich veranlassten Preisbestandteile. Sie sind alle bereits in der Stromzahlung enthalten und müssen nicht eigens entrichtet werden. Es gibt in Deutschland aktuell sechs verschiedene Steuern und Abgaben, welche nun genauer dargelegt werden.

    Mehrwertsteuer

    Die Mehrwertsteuer (MwSt.), auch Umsatzsteuer genannt, ist eine staatliche Steuer, die auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Mehrwertsteuersatz für Strom liegt in Deutschland seit 2007 bei 19 %, denn Strom gilt (im Gegensatz zu beispielsweise Wasser) als nicht existenzielles Lebensmittel und wird deshalb mit dem höheren Steuersatz versehen. Eine Absenkung der Umsatzsteuer für Strom wird immer wieder diskutiert, stand jetzt ergebnislos.

    Stromsteuer

    Die Stromsteuer ist eine weitere staatliche Abgabe auf den Strompreis. Sie wurde 1999 eingeführt und beträgt seit 2003 unverändert 2,05 ct/kWh, der Großteil der Erlöse fließt in die Rentenkasse. Vergünstigungen gibt es etwa für Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder beim Bahnstrom.

    Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe muss von Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden entrichtet werden, denn beim Stromtransport werden Netze genutzt, die durch öffentliche Wege und Plätze laufen. Für die Nutzung dieser öffentlichen Räume wird dann die Konzessionsabgabe fällig – Anbieter reichen diese direkt an den Verbraucher weiter. Die genaue Höhe richtet sich vor allem nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und kann zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh betragen (Stand: 2025).

    KWK-Umlage

    Die KWK-Umlage (auch: KWKG-Umlage) wird auf die Netzentgelte aufgeschlagen. Sie dient der Förderung von umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und wird an deren Betreiber weitergeleitet. KWK-Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie gleichzeitig sowohl Strom als auch Wärme produzieren können. Die KWK-Umlage beträgt aktuell 0,446 ct/kWh (Stand: 2026).

    § 19 StromNEV-Umlage

    Manche Endverbraucher (beispielsweise solche, die das Netz besonders intensiv nutzen) können ein individuelles, verringertes Netzentgelt beim örtlichen Verteilungsnetzbetreiber beantragen. Die hierdurch verlorenen Erlöse werden zuerst von den überregionalen Übertragungsnetzbetreibern erstattet und letztlich per allgemeinem Netzentgeltaufschlag von allen Endverbrauchern kompensiert. Der rechtliche Rahmen ist Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die § 19 StromNEV-Umlage beträgt 2026 1,56 ct/kWh.

    Offshore-Netzumlage

    Die Offshore-Netzumlage kommt zu den Netzentgelten hinzu. Hintergrund dieses Aufschlags sind mögliche Entschädigungen für Betreiber von Offshore-Windparks, die Einnahmeausfälle durch verspätete Netzanschlüsse oder Netzunterbrechungen ausgleichen soll. Als Offshore-Windpark gelten hierbei Windanlagen, die sich im Küstenvorfeld eines Meeres befinden. Die Offshore-Netzumlage beträgt 2026 0,941 ct/kWh.

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    Grund- und Arbeitspreis: Wie unterscheiden sie sich?

    Beim Strompreis wird unabhängig von den einzelnen Bestandteilen noch zwischen dem Grundpreis und dem Arbeitspreis unterschieden – beide müssen bei der Berechnung des Endpreises berücksichtigt werden.

    Der Grundpreis (auch: Zählergebühr) ist ein fixer Aufpreis, den ein Kunde an den Stromanbieter zahlt, und zwar unabhängig von der tatsächlich verbrauchten Strommenge. Es handelt sich also um eine Grundgebühr, die stets fällig wird, selbst wenn überhaupt kein Strom verbraucht wird. Diese Pauschale soll den Aufwand für die Bereitstellung und Verwaltung des Netzes ausgleichen.

    Der Arbeitspreis (auch: Verbrauchspreis) ist hingegen der variable Teil des Strompreises und wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet. Während der Grundpreis lediglich vom Anbieter bestimmt wird, beinhaltet der Arbeitspreis sowohl Wettbewerbsanteil als auch Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben.

    Verbraucher haben oftmals die Auswahl zwischen Tarifen mit hohem Grundpreis und niedrigem Arbeitspreis oder andersherum. Es muss individuell entschieden werden, welche Option besser zum eigenen Verbrauchsprofil passt: Wer viel Strom verbraucht, sollte auf einen niedrigen Arbeitspreis achten; wer wenig Strom verbraucht, sollte das Augenmerk hingegen auf einen niedrigen Grundpreis legen.

    Sie haben noch Fragen zum Strompreis?

    Strom

    Einen einfachen Strompreisvergleich können Sie schon durchführen, wenn Sie Ihren (geschätzten) Stromverbrauch pro Jahr und Ihre Postleitzahl parat haben. Anhand Ihrer Postleitzahl wird Ihr örtlicher Grundversorgungstarif als Referenztarif herangezogen. Besondere Tarife können Sie durch Filtereinstellungen im Vergleichsrechner finden.

    Haben Sie sich für einen Tarif mit Bonuszahlung entschieden, sollten Sie den Bonus unbedingt in Ihre Gesamtkosten mit einberechnen. Viele Tarife mit Boni können erst durch den Neukundenbonus mit anderen günstigen Tarifen mithalten.

    Im ersten Quartal 2026 kostete eine Kilowattstunde Strom für Neukunden beim günstigsten Anbieter in Deutschland durchschnittlich 27 bis 28 Cent pro Kilowattstunde. Preise bei den günstigsten Anbietern in der Grundversorgung liegen zwischen 29 und 31 Cent pro Kilowattstunde.

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    Autor
    Hanna Nottorf
    Veröffentlicht: 17. September 2024
    Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026
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