Strom- und Gaszähler sind unverzichtbare Bestandteile moderner Energieversorgungssysteme und ermöglichen die verbrauchsgenaue Abrechnung von Energiekosten.
Stromzähler und Gaszähler
Am Zähler muss einmal im Jahr der Gesamtverbrauch für Strom bzw. Gas abgelesen werden, hierzu gibt es mitunter eine explizite Aufforderung des entsprechenden Versorgers. Die korrekte Übermittlung der Verbrauchsdaten ist aber auch im Sinne des Verbrauchers, denn Energiekosten werden monatlich in Form von Abschlägen entrichtet. Diese basieren auf einer Schätzung des prognostizierten Verbrauchs und richten sich in der Regel nach dem Vorjahresverbrauch. Wenn der tatsächliche Verbrauch jedoch niedriger ist als der veranschlagte Abschlagswert, dann erhalten Kunden eine nachträgliche Gutschrift; natürlich ist auch der umgekehrte Fall möglich.
Häufig wird das Ablesen ohnehin vom Messstellenbetreiber übernommen: Dieser ist Eigentümer des Zählers (nicht etwa der Stromversorger bzw. Gasversorger) und deswegen auch für dessen Betrieb zuständig. Hierzu zählt ebenso das Ablesen des Zählerstands, hierfür wird dann ein Termin vereinbart. Da dies aber nicht immer praktikabel ist, besteht vielerorts die Möglichkeit, den Zähler selbst abzulesen. Dieser befindet sich normalerweise im Keller, in Mehrfamilienhäusern auch manchmal im Hausflur.
Ein analoger, mechanischer Stromzähler wird auch als Ferraris-Zähler bezeichnet und hat üblicherweise ein dunkles Plastikgehäuse. Die große Mehrheit der Stromzähler sind Eintarifzähler, die schlichtweg den Verbrauch angeben.
Manche Stromkunden haben auch einen Tarif mit separatem Hochtarif und Niedertarif (zum Beispiel Tag- und Nachtstrom): Dann gibt es entweder zwei Zähler oder einen Doppeltarifzähler, der beide Verbrauchswerte aufgeschlüsselt wiedergibt. Oft sind die beiden Zählerstände auch als HT und NT oder mit „1“ und „2“ beschriftet.
Im Gegensatz zum Stromzähler bestehen Gaszähler hingegen aus Metall und sind oftmals weiß oder grau. Am besten lassen sich Strom- und Gaszähler aber durch ihre Maßeinheit unterscheiden: Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh), der Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Umrechnung von m3 in kWh hilft folgende Formel: m3 x Brennwert x Zustandszahl = kWh
Brennwert und Zustandszahl sind auf der Gasrechnung angegeben. Die Netzbetreiber veröffentlichen den genauen Brennwert monatlich. Mithilfe dieser Formel lässt sich das verbrauchte Gasvolumen exakt in die umgewandelte Energie umrechnen. Mit der Formel Gasvolumen in m3 x 10 lässt sich der Verbrauch annäherungsweise ohne Brennwert und Zustandszahl herausfinden. Das ist aber keine präzise Rechnung, sondern eher eine Schätzung. Beim Ablesen müssen Verbraucher lediglich auf das Rollenzählwerk achten, das den Verbrauch auf drei Nachkommastellen angibt.
Immer populärer werden überdies elektronische Zähler: Diese verwenden digitale Messmethoden und sind in der Regel etwas genauer als mechanische Zähler. Sie zeichnen sich durch ein Display aus und haben oftmals noch zusätzliche Funktionen wie eine Fernauslesung.
Jedes Jahr sparen
Jedes Jahr sparen
Smart Meter: Intelligente Stromzähler für die Energiewende
Smart Meter bzw. intelligente Zähler sind eine Weiterentwicklung der traditionellen Strom- bzw. Gaszähler und bieten erweiterte Funktionen, die durch die Integration von Kommunikationstechnologien ermöglicht werden. Zwar sind auch Smart Meter digitaler Natur – das bedeutet allerdings nicht, dass auch jeder digitale bzw. elektronische Zähler auch ein Smart Meter ist. Ein Zähler wird erst dann als intelligent bezeichnet, wenn er ein Kommunikationsmodul besitzt. Dies ermöglicht die automatische Echtzeit-Datenübermittlung an den Energieversorger, was den Austausch zwischen Verbrauchern und Versorgern erheblich vereinfacht.
Smart Meter bestehen also aus zwei Komponenten:
- 1Digitaler Zähler: Dieser geht über einen herkömmlichen Analogzähler hinaus und erfasst nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern zeigt sämtliche aktuelle Verbrauchsdaten an. Die Verbrauchswerte können somit etwa nach Tag, Woche oder Monat gespeichert und angezeigt werden.
- 2Kommunikationseinheit (auch als Smart-Meter-Gateway bezeichnet): Dieses Modul macht einen Smart Meter erst zu einem Smart Meter. Das Gateway ist über eine sichere externe Schnittstelle verbunden und bündelt sämtliche Daten, die weiterverarbeitet und übertragen werden können. So kann es mit anderen Marktteilnehmern wie dem Energieversorger kommunizieren.
Smart Meter bieten maximale Transparenz sowie Kontrolle und erleichtern Verbrauchern deswegen das Energiesparen. Über eine App lässt sich beispielsweise feststellen, zu welchen Tageszeiten am meisten Energie verbraucht wird. Häufig ist das Smart Meter auch in ein Smart-Home-System integriert und weiß dann beispielsweise exakt, welches Elektrogerät besonders viel Strom verbraucht. Außerdem erlauben Smart Meter einen höheren Grad an Fernsteuerung. Als besonders praktisch dürften Verbraucher zudem die wegfallende Übermittlung des Zählerstands wahrnehmen, dieser wird bei einem Smart Meter automatisch kommuniziert.
Aktuell besitzen nur wenige Haushalte einen Smart Meter, das soll sich in Zukunft aber ändern, denn intelligente Strom- und Gaszähler sind maßgeblich für die Digitalisierung der Energiewende und werden eine entscheidende Rolle in der Energiewirtschaft der Zukunft einnehmen. Die Tendenz geht zu einem reaktiven Stromnetz (Smart Grid), wobei alle Akteure des Energiesystems miteinander vernetzt sind und stetig untereinander Informationen austauschen, hierfür sind Smart Meter unabdinglich. So wird es nämlich auch einfacher, Spannungsausfälle zu dokumentieren und Stromerzeugung, Netzbelastung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen.
Das gilt beispielsweise auch für dynamische Stromtarife: Hier zahlen Kunden keinen einheitlichen Fixpreis, sondern entrichten einen variablen Kostensatz, der sich am Börsenpreis für Strom bzw. Gas orientiert; dieser ist wiederum von Angebot und Nachfrage zum jeweiligen Zeitpunkt abhängig. Dies ermöglicht also eine flexible Anpassung des Verbrauchs an das vorhandene Energieangebot, welches durch die zunehmende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen immer stärker fluktuiert, denn Wind- und Photovoltaikanlagen unterliegen meteorologischen Faktoren wie Windstärke und Sonneneinstrahlung. Smart Meter sind somit unverzichtbar für eine gelungene Integration von Ökostrom und tragen zu einer nachhaltigeren Energielandschaft bei.
Aus diesem Grund forciert der Bund den Rollout von Smart Metern: Ab 2025 wird jeder Verbraucher das Recht auf einen Smart Meter haben. Die Kosten sollen hierbei auf 20 Euro pro Jahr begrenzt sein.
Ausgezeichneter Stromwechselservice

Kein Stress mehr mit teuren Energieverträgen
Wir sorgen dafür, dass Sie jedes Jahr in den günstigsten Tarif wechseln
Jetzt Ersparnis berechnenSmart Meter Rollout ab 2025
Im Mai 2023 hat der Bundesrat das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, den Einbau von digitalen Stromzählern und besonders von Smart Metern in Deutschland zu beschleunigen. So sollen Smart Meter in Unternehmen und Haushalten bis 2032 flächendeckend zum Einsatz kommen. Außerdem regelt das Gesetz, wo ein Smart Meter verpflichtend installiert werden muss. Betroffensind alle Verbraucher – Haushalte und Gewerbe – mit einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh/Jahr. Außerdem brauchen alle Haushalte und gewerbliche Verbraucher mit einer Photovoltaikanlage zwischen 7 und 100kW installierter Leistung ein Smart Meter. Plan des Gesetzes ist es, dass bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent des Pflichteinbaus zu realisieren. Bis Ende 2028 sollen es mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent sein.
Das Gesetz beinhaltet auch Punkte zum Datenschutz. So ist zum Beispiel genau geregelt, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Außerdem müssen die aufgezeichneten Daten verschlüsselt und pseudonymisiert – unter Umständen auch anonymisiert – werden und dürfen nur an die berechtigten Empfänger (also Netzbetreiber und Stromlieferanten) versendet werden. Zuletzt definiert das Gesetz genau, für welche Zwecke die Daten verwendet werden dürfen und schreibt die Löschung der Daten unmittelbar nach der Verarbeitung vor. Insgesamt sind die Sicherheitsstandards von Smart Metern sogar höher als beim Online-Banking. Damit ist Deutschland in diesem Punkt Vorreiter in Europa.
Was die flächendeckende Installation von Smart Metern angeht, hinkt Deutschland aber noch hinterher. Im Jahr 2022 nutzten nur 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland ein Smart Meter. Zum Vergleich: In Finnland, Norwegen Dänemark, Italien und den Niederlanden waren zu diesem Zeitpunkt in über 90 Prozent aller Haushalte Smart Meter verbaut. In Schweden und Spanien gab es schon damals in allen Haushalten ein Smart Meter.
Auch auf die Stromversorger kommen Änderungen zu, wenn auch nur kleine. Ab 2025 müssen diese nämlich dynamische Stromtarife anbieten. So können Verbraucher ihren Stromverbrauch optimalerweise an die niedrigen Börsenstrompreise anpassen, denn daran orientieren sich dynamische Stromtarife. Wer einen dynamischen Stromtarif nutzen will, braucht allerdings zwingend ein Smart Meter. Der Stromzähler muss nämlich in der Lage sein, mindestens stündlich Messwerte für die Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind ab 2025 alle Netzbetreiber verpflichtet, intelligente Messsysteme (Smart Meter) anzubieten und auf Kundenwunsche innerhalb von vier Wochen einzubauen.
Noch offene Fragen zum Zähler und Smart Meter?
Häufige Fragen an den Kundenservice
Zum Zeitpunkt eines Wechsels schicken wir Ihnen eine E-Mail. Sie werden dann gebeten, den Zählerstand bei uns zu hinterlegen. Wir nutzen diesen hauptsächlich für die Servicegebühr-Rechnung oder zur Kontrolle bei Rückfragen. Für die Rechnung vom Versorger ist maßgeblich, dass Ihrem Netzbetreiber der Zählerstand vorliegt. Dieser sendet Ihnen regelmäßig Ablesekarten zu. Bitte senden Sie diese immer ausgefüllt an den Netzbetreiber zurück. Wird Ihnen keine Ablesekarte zugesendet, können Sie den Stand auch unaufgefordert bei Ihrem Netzbetreiber melden. An den Versorger direkt ist keine Meldung nötig. Möchte Sie zwecks Rechnungskorrektur dennoch eine Meldung an den Versorger, gehen Sie bitte den Weg über uns.
Das kann daran liegen, dass der Stand, den Sie eintragen möchten, nicht zu den anderen bereits hinterlegten Zählerständen passt. Er ist entweder deutlich zu hoch – bitte tragen Sie nur den Wert ohne Kommastellen ein – oder der Stand ist sogar niedriger als der vorherige. Bitte senden Sie uns per E-Mail ein Foto Ihres Zählers mit aktuellem Stand.
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrem Stromzähler. In den meisten Fällen steht diese über oder in der Nähe des Barcodes. Haben Sie einen neueren Zähler, startet die Zählernummer mit einer Ziffer, drei Buchstaben und endet mit einer Ziffernfolge, beispielsweise 1ISK123456789.
Sollte Ihre Zählernummer nicht stimmen – weil Sie womöglich einen Zahlendreher oder die falsche Nummer angegeben haben, melden wir uns bei Ihnen. Ihre Energie-Versorgung ist auch dann gesichert, wenn aufgrund der falsch angegebenen Zählernummer der Wechsel länger dauert. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Sie z.B. in einem Mehrfamilienhaus keine Nummer eines anderen Zählers angeben.
Rund um Ihren Vertrag
Grundsätzlich gilt: Für Sonderzähler gelten besondere Tarife. Da wir Ihnen auch bei besonderen Zählern den Wechsel abnehmen möchten, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Wärmepumpe: Navigieren Sie auf der Startseite Ihres Kundenkontos nach unten zu „Zähler hinzufügen“ und klicken Sie „Wärmepumpe“. Tragen Sie dann in den Rechner Ihre aktuellen Verbrauchsdaten ein.
- Heizstrom: Nutzen Sie im Kundenportal die Option “Zähler hinzufügen” und navigieren Sie zu Nachtspeicher. Geben Sie Ihre Verbrauchs- und Vertragsdaten ein und berechnen Sie Ihre Ersparnis. Im Anschluss können Sie Ihren Tarif mit uns wechseln. .
- Doppeltarifzähler für Hoch- und Niedertarif bei Hausstrom: Bitte rechnen Sie den HT- und NT-Verbrauch zusammen und wählen Sie für diesen Verbrauch die Option „Strom“. Beim Preis wählen Sie einen Mittelwert aus Arbeitspreis für HT und NT. Bei Fragen können Sie sich auch hier per E-Mail an uns wenden: kundenservice@wechselpilot.com.
Nein. Ihr örtlicher Netzbetreiber stellt sicher, dass nur ein Versorger gleichzeitig Anrecht auf eine Belieferung hat.
Es kann passieren, dass es bei einem Wechsel zu Überschneidungen kommt und Sie zwei Vertragsbestätigungen zu selben Zeit erhalten – eine von Ihrem künftigen Versorger und eine von Ihrem örtlichen Grundversorger. Letztere ist dann hinfällig, wenn wir Ihnen zum gleichen Lieferzeitpunkt eine andere Vertragsbestätigung zugesendet haben.
Darauf sollen Sie beim Ablesen achten:
- Die Nullen am Anfang werden nicht angegeben
- Der Zählerstand wird nur bis zum Komma abgelesen, Nachkommastellen werden nicht mit angegeben
ZÄHLERSTAND ÜBERMITTELN
In unserem Kundenportal können Sie Ihre Zählerstände ganz einfach übermitteln.
So einfach geht es:
- Loggen Sie sich im Kundenportal ein
- Klicken Sie oben im Menü auf "Service"
- Klicken Sie auf der Seite auf „Zählerstand eintragen“
- Wählen Sie über die Auswahlmöglichkeit den gewünschten Zähler aus
- Tragen Sie in der Maske Ihren tagesaktuellen Zählerstand ein
- Klicken Sie auf „Zählerstand eintragen“, um die Übermittlung fertigzustellen
STROMZÄHLER
Analoger Stromzähler: Den Zählerstand erkennt man meistens an der farblich markierten Nachkommastelle
Digitaler Stromzähler: Hinter dem Zählerstand steht meistens „kWh“
Doppeltarifzähler: Beide Zählerstände richtig angeben, digitale Doppeltarifzähler zeigen die Zählerstände im Wechsel an, bei analogen Doppeltarifzählern erkennt man die Zählerstände auch an den farblich markierten Nachkommastellen
Smart-Meter: Keine Meldung der Zählerstände notwendig
GASZÄHLER
Zählerstand: Erkennbar an den m³ hinter der Zahl oder der farblichen Markierung der
Nachkommastellen















